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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 168

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Begriff, Einteilungen
1
II.
Beweiskraft
8
III.
Fotomechanische Wiedergabe
11
IV.
Strafrechtlicher Schutz
12

I. Begriff, Einteilungen

1

Urkunden sind schriftliche Verselbständigungen von Gedanken. Dazu zählen Aufzeichnungen in Schriftform sowie Zeichnungen; nicht jedoch Schall- oder Bildträger (zB Hengstschläger/Leeb, AVG, § 47 Rz 1; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 192 ff).

2

Nach dem Inhalt der Urkunde wird zwischen Dispositivurkunden und Beweisurkunden unterschieden. Dispositivurkunden sind solche, die ...

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