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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 159

Christoph Ritz

1

Als Gerichtskommissär sind Notare im Verfahren außer Streitsachen ua im Verlassenschaftsverfahren tätig (vgl § 1 Abs 1 GerichtskommissärG).

Die Beistandspflicht der Notare bei Notariatsakten betrifft Notariatsurkunden über Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte nach den § 52 bis 69 Notariatsordnung, nicht jedoch notarielle Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen nach den § 76 bis 90 Notariatsordnung (Anderluh, in Berufsverschwiegenheit, 13; Arnold, AnwBl 1995, 930; Prohaska-Marchried, Geheimnisschutz, 105 ff; Tschernutter/Tröszter/Joklik-Fürst, Die Prüfung von Freiberuflern, in Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung III, 124; Wagner/Knechtel, Notariatsordnung6, § 37 Rz 5).

Der Beistandspflicht bezüglich Notariatsakten ist durch Auskunftserteilung, Übersendung von Ablichtungen oder Einsichtsgewährung zu entsprechen (Stoll,

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