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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 159

Christoph Ritz

1

Als Gerichtskommissär sind Notare im Verfahren außer Streitsachen ua im Verlassenschaftsverfahren tätig (vgl § 1 Abs 1 GerichtskommissärG).

Die Beistandspflicht der Notare bei Notariatsakten betrifft Notariatsurkunden über Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte nach den §§ 52 bis 69 Notariatsordnung, nicht jedoch notarielle Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen nach den §§ 76 bis 90 Notariatsordnung (Anderluh, in Berufsverschwiegenheit, 13; Arnold, AnwBl 1995, 930; Prohaska-Marchried, Geheimnisschutz, 105 ff; Tschernutter/Tröszter/Joklik-Fürst, Die Prüfung von Freiberuflern, in Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung III, 124; Wagner/Knechtel, Notariatsordnung6, § 37 Rz 5).

Der Beistandspflicht bezüglich Notariatsakten ist durch Auskunftserteilung, Übersendung von Ablichtungen oder Einsichtsgewährung zu entsprechen (Sto...

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