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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 141

Christoph Ritz

1

Amtshandlungen iSd § 141 sind vor allem die Nachschau (§ 144), die Außenprüfung (§ 147) und der Augenschein (§ 182).

2

§ 141 normiert Hilfeleistungsverpflichtungen für Abgabepflichtige, für zur Entrichtung oder Einbehaltung von Abgaben Haftungspflichtige sowie für Personen, die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind. Die Erwähnung der genannten Haftungspflichtigen im § 141 Abs 2 ist übrigens nicht nötig, da sich die sinngemäße Anwendbarkeit der für Abgabepflichtige getroffenen Anordnungen bereits aus § 77 Abs 2 ergibt (vgl Reeger/Stoll, BAO, § 141 Tz 6).

Wie auch zB bei § 139 ist der Begriff des Abgabepflicht...

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