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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 129

Christoph Ritz

1

§ 129 (Verpflichtung der Großhändler zur Aufzeichnung des Warenausganges) wurde durch BGBl 1989/660 aufgehoben. Diese Aufhebung ist erstmals ab , im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres jedoch erstmals für das im Kalenderjahr 1990 endende Wirtschaftsjahr anzuwenden (Abschn VII Art II Z 2 des BGBl 1989/660).

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