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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 112a

Christoph Ritz

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§ 112a wurde mit BGBl I 1998/9 in die BAO eingefügt. Vorbild war § 35 AVG (933 BlgNR 20. GP, 16).

Nach Ellinger ua (BAO3, § 112a Anm 1) sind unter Personen nach dem Normzweck des § 112a neben natürlichen und juristischen Personen auch (voll oder teilweise) rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu...

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