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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 98

Christoph Ritz

Erlässe

Salzburger Steuerdialog 2013, BAO, Frage 6.

1

Das Zustellgesetz (ZustG) ist mit in Kraft getreten. Es gilt grundsätzlich für Zustellungen ua im Anwendungsbereich der BAO; Vorrang haben jedoch gegebenenfalls Sonderregelungen der BAO (wie insbesondere § 101 und 103) sowie zB § 22 AbgEO. Das ZustG gilt auch im Finanzstrafverfahren (§ 56 Abs 3 FinStrG).

2

§ 98 BAO hat primär informativen Charakter, da sich die Anwendbarkeit des ZustG bereits aus dessen § 1 (und dem Vorrang speziellerer Normen) ergibt (vgl jedoch Walter/Mayer, Zustellrecht, 20, wonach solche zu § 1 ZustG parallele Regelungen – wie auch § 21 AVG – bei einer Aufhebung des § 1 ZustG rechtlich relevant würden).

BAO | Bundesabgabenordnung

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