TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 94

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Allgemeines, Verfahrensanordnungen
1
II.
Verfahrensleitende Verfügungen
2
III.
Verfahrensbescheide
8

I. Allgemeines, Verfahrensanordnungen

1

Stoll (BAO, 982 ff) gliedert die Verwaltungsakte in

  • Verfahrensanordnungen (kein Bescheidcharakter, § 94 anwendbar)

  • verfahrensrechtliche Bescheide

    -

    im engeren Sinn (Bescheide iSd § 244, § 94 anwendbar)

    -

    Verfahrensbescheide (abgesondert anfechtbar, § 94 nicht anwendbar).

Verfahrensanordnungen sind (nach Stoll, BAO, 983) vornehmlich auf die Regelung des Ganges des Verfahrens gerichtet. Sie gestalten nicht endgültig und unabweislich; sie legen prozessuale Positionen nicht ein für allemal fest. Sie wirken nicht endgültig verpflichtend oder berechtigend. Ihnen mangelt es an der Bescheidqualität.

Die zahlreichen Beispiele bei Stoll (BAO, 986 f; zum Teil abweichend von 2518 f) sind allerdings mE vielfach Beispiele für verfahrensleitende Verfügungen (somit für nicht abgesondert anfechtbare Bescheide). Vgl hiezu Tz 4 und 5.

Verfahrensanordnungen sind etwa Mahnschreiben (§ 227), Anberaumung von Verhandlungen und Anordnungen, die mit der Verhandlu...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.