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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 3a

Christoph Ritz

1

Mahngebühren (§ 227a) sind Nebengebühren iSd § 3 Abs 2 lit d.

2

Daher gelten die für Nebengebühren anzuwendenden Bestimmungen auch für Mahngebühren. Eine solche Bestimmung ist insbesondere § 217 Abs 1 zweiter Satz (keine Säumniszuschläge für Nebengebühren).

3

Nebengebühren gehören zu den Nebenansprüchen iSd § 3 Abs 2.

Daher gelten auch für Mahngebühren vor allem

  • § 7 Abs 2 (persönliche Haftungen erstrecken sich auch auf Nebenansprüche),

  • § 227 Abs 4 lit g (keine zwingende Mahnung für Nebenansprüche).

BAO | Bundesabgabenordnung

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