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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 2a

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


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Tz
I.
Allgemein
1
II.
Rechtspfleger
6

I. Allgemein

1

§ 2a (idF FVwGG 2012) erweitert den Anwendungsbereich der BAO, der bisher in den § 1 und 2 auf Abgabenbehörden abstellt, auf Verwaltungsgerichte und auf Verfahren, soweit die belangte Abgabenbehörde die BAO anzuwenden hat. Siehe auch § 269 Abs 1 (idF FVwGG 2012), wonach die Verwaltungsgerichte im Beschwerdeverfahren die Obliegenheiten und Befugnisse haben, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind.

2

Die BAO (und nicht das VwGVG) gelten auch für die Landesverwaltungsgerichte, soweit die belangte Landes- oder Gemeindebehörde in Abgabenverfahren die BAO anzuwenden hat.

3

Nach § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes. Diese Norm ist zwar lex posterior im Verhältnis zu § 2a BAO. Allerdings verhindert § 58 Abs 2 VwGVG eine materielle Derogation des § 2a BAO.

Nach § 58 Abs 2 VwGVG bleiben entgegenstehen...

BAO | Bundesabgabenordnung

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