BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 27 Sachliche Zuständigkeit
1
Die Erhebung der Punzierungskontrollgebühren obliegt nach § 20 Abs 9 PunzierungsG den dort genannten Zollämtern.
2
Eine weitere Zuständigkeit der Zollämter ist in § 7 Abs 3 KfzStG 1992 vorgesehen.