BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO)
BGBl II 2006/441
Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 Bundesabgabenordung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006, wird in folgenden Fällen eine vereinfachte Losungsermittlung zugelassen: