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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 323

Christoph Ritz

1

Vor BGBl 1993/257 war für auf § 44 Abs 2 gestützte Begünstigungsbescheide das BMF zuständig. Seit ist hiefür – außer für in diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren – die FLD zuständig, in deren Bereich die Abgabenbehörde erster Instanz gelegen ist, die für die Erhebung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder im Fall der Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft wäre. Seit BGBl I 2003/124 obliegt dies dem Finanzamt.

Mit BGBl 1993/257 hat die Vollzugsbestimmung des § 323 Abs 2 die Bezeichnung „§ 324“ erhalten. Auch diese neue Bezeichnung ist gem § 323 Abs 2 zweiter Satz für am anhängige Verfahren nicht anzuwenden (wozu eine solche Regelung erfolgte, ist unklar).

2

Die Neufassung der Zuständigkeitsbestimmungen des § 61 (durch BGBl 1996/201) und des § 55 Abs 3 und 4 (durch BGBl I 1998/9) sind mit bzw in Kraft getreten. Im Unterschied zu einem Übergang der örtlichen Zuständigkeit nach § 73 ging die Zuständigkeit auch über, wenn keine der beiden Abgabenbehörden von den hiefür maßgebenden Umständen erfahren hat. § 323 Abs 3 dritter Satz und A...

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