Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 300

Christoph Ritz

1

§ 300 (idF FVwGG 2012) ist „Neuland“, das primär aus verfassungsrechtlichen Überlegungen, aber auch zur Vermeidung von Härten für den Beschwerdeführer bei lang andauernden Beschwerdeverfahren und zur Beschleunigung des Verfahrens bei nachträglicher „Streitbeilegung“ beschritten wird.

2

Aus verfassungsrechtlichen Überlegungen (vgl zB Tanzer, Rechtsschutz im Steuerrecht, 16. ÖJT, Wien 2006, Band IV/1, 40) darf keine gleichzeitige Zuständigkeit einer Abgabenbehörde und eines Verwaltungsgerichtes zur Abänderung (Änderung, Berichtigung) oder Aufhebung (zB nach § 299 oder im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens) eines Bescheides bestehen (2007 BlgNR 24. GP, 21). Daher schließt der erste Satz des § 300 solche gleichzeitige Zuständigkeiten ausdrücklich aus.

Eine derartige Zuständigkeitskonkurrenz könnte eintreten, sobald das Verwaltungsgericht zur Erledigung der Bescheidbeschwerde zuständig wird. Das genannte Verbot besteht daher

  • ab Stellung des Vorlageantrages (§ 264) oder

  • ab Einbringung der Bescheidbeschwerde (in jenen Fällen, in denen zufolge § 262 Abs 2 bis 4 keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist).

3

In verfassungskonformer Auslegung gilt § 300 auch im zweistufigen Instanzen...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.