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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 9 Sitz und Amtsbereich

Christoph Ritz

1

§ 9 Abs 1 und 2 AVOG 2010 fasst die bisher in § 3 Abs 3 AVOG und in § 14 Abs 2 AVOG bestehenden Verordnungsermächtigungen zusammen. Die beiden letzten Sätze des § 3 Abs 3 AVOG („Zweckmäßige Regionalisierungen sind anzustreben. Eine darüber hinausgehende Zentralisierung ist zu vermeiden“) fehlen in § 9 AVOG 2010 ebenso wie die in § 17a Abs 5 vierter Satz AVOG normierte Darlegungspflicht des BMF.

2

Siehe nunmehr AVOG 2010-DV (BGBl II 2010/165), wo ua Sitz und Amtsbereich der Finanzämter geregelt sind.

3

Die Verordnungsermächtigung des § 9 Abs 2 AVOG 2010 wurde mit BGBl I 2010/34 eingeräumt. Sie wurde in 741 BlgNR 24. GP, 5, wie folgt begründet:

„Mit § 9 Abs. 2 besteht die Möglichkeit eine zentrale Anschrift für mehrere Finanz- oder Zollämter einzurichten. An diese Anschrift können bestimmte Eingaben eingereicht und gemeinsam für mehrere Behörden eingescannt werden. Neben dem elektronischen Verfahren FinanzOnline werden jährlich rund 30 Millionen Seiten Papierdokumente zur manuellen Bearbeitung an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Eingabe- und Erfassungsaufwand kann durch die Elektronisierung der Dokumente mittels eines Scanverfahrens effizienter und kostengünstiger erfolgen. Dies gewährleistet ein rasches Verwaltungshandeln und dient damit der Verwaltungsökonomie. Die Z...

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