Zur Frist für Mängelbehebungen
In Heft 26 brachten wir auf Seite R 138 einen Auszug aus dem Erkenntnis des VwGH vom 10. 3. 1994, 93/15/0092. Der VwGH hob damit einen Bescheid auf, mit dem eine Berufung zurückgewiesen wurde, weil der steuerliche Vertreter die Frist zur Mängelbehebung, die am Tag nach Zustellung des Mängelbehebungsauftrages endete, nicht einhielt. Wir knüpften daran die Anmerkung, daß in diesem Fall das Finanzamt elf Tage brauchte, um einen Mängelbehebungsauftrag abzuschicken und vom Steuerberater verlangte, daß er innerhalb von zwei Tagen (in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr) zum Finanzamt fahre und die fehlende Unterschrift abgebe. Wir erhielten dazu vom zuständigen Beamten des Finanzamtes, Herrn Dr. Alois Wegerer, folgende Zuschrift:
SWK 29/1994, T 55