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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 382

Unbegrenzter Sonderausgabenabzug für ausländische Weiterversicherungsbeiträge

2008/15/0250.

Die Einschränkungen des sog. Sonderausgabentopfes gelten nicht für Beiträge für eine freiwillige Versicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der Selbständigen. Dies muss im Hinblick auf die europarechtlich verankerte (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit aber auch für entsprechende Beiträge, die im EWR bzw. in der Schweiz entrichtet werden, gelten.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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