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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 378

Möglichkeit der Ruhendmeldung der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit

Regierungsvorlage zum KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz, 876 BlgNR 24. GP.

Selbständigen Künstlern wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre künstlerische Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds ruhend zu melden und damit für die Zeit des Ruhens von der GSVG-Pflichtversicherung ausgenommen zu sein. Damit soll der Zugang zu Arbeitslosenversicherungsleistungen erleichtert werden.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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