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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 379

Leitfaden zur Sportlerbegünstigung

Siehe im Internet http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_ content/cmsWindow?p_tabid=5&p_menuid=69439&action=2&p_pubid=642778.

Das Bundesministerium für Finanzen und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger haben einen koordinierten Leitfaden zur Sportlerbegünstigung (siehe dazu auch Praxis-News vom Jänner 2010, ASoK 2010, 38) herausgegeben. Dieser enthält folgende wesentliche Aussagen:

  • Nebenberuflich bedeutet, dass diese Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Bildet die Tätigkeit für den Sportverein nicht den Hauptberuf oder nicht die Haupteinnahmequelle, dann ist die Begünstigung anwendbar; sie ist daher nur dann nicht anwendbar, wenn die Tätigkeit für den Sportverein sowohl den Hauptberuf als auch die Haupteinnahmequelle darstellt. Auch die Tätigkeit als Student oder Hausfrau wird als Hauptberuf angesehen.

  • Beitragsfrei können nur Kostenersätze an Mannschafts- oder Einzelsportler i. Z. m. der sportlichen Tätigkeit, an Trainer (Lehrwarte, Übungsleiter) bzw. Masseure, Sportärzte, Zeugwarte, die Sportler bei ihren Einsätzen sportfachlich, medizinisch oder organisatorisch unterstützen, und an Personen, d...

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