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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 378

Beitragsgrundlage bei Anwendung eines falschen Kollektivvertrages

2008/08/0052.

Wird eine nicht der erworbenen Gewerbeberechtigung entsprechende, sondern eine andere in den Anwendungsbereich der GewO 1994 fallende Tätigkeit, für die das Unternehmen nicht über die erforderliche Gewerbeberichtigung verfügt, ausgeübt, dann sind den Entgeltansprüchen der Dienstnehmer gem. § 2 Abs. 13 GewO 1994 die für die fehlende Gewerbeberechtigung maßgeblichen Kollektivverträge zugrunde zu legen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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