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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 392

Unfall bei Inanspruchnahme einer Beratung durch das AMS wegen Altersteilzeit fällt nicht unter Versicherungsschutz

1. Das Besorgen von persönlichen Vermögensangelegenheiten des Versicherten zählt zum persönlichen, nicht versicherten Lebensbereich; hierher gehören z. B. das Besorgen der Lohnsteuerkarte und das Eintragen eines Steuerfreibetrages.

2. Die in erster Linie der Planung des weiteren Berufslebens der Versicherten dienende allgemeine Beratung über die gesetzlichen Möglichkeiten der Altersteilzeit bei einem dem Mitglied des Betriebsrates bekannten Sachbearbeiter des AMS ist bei Würdigung der Gesamtumstände des Falles dem privaten Bereich der Versicherten zuzurechnen.

3. Dem steht nicht entgegen, dass die Versicherte den Termin während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen durfte und von einem Mitglied des Betriebsrates begleitet wurde. – (§ 175 ASVG)

( 10 ObS 37/10d)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Richterin am BG Gleisdorf und Lehrbeauftragte an der WU Wien.
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