Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeit von Körperschaften öffentlichen Rechts
Seit 2006 existiert eine europarechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Körperschaften öffentlichen Rechts in der EU. Sie kann und wird auch maßgeblich im Gesundheitsbereich genutzt werden, steht aber auch arbeitsmarktbezogenen oder wissenschaftlichen Kooperationen offen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Errichtungsvoraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten des EVTZ. Er soll die Frage beantworten, welche rechtlichen Voraussetzungen beide Seiten erfüllen müssen, um einen EVTZ begründen zu können, und ob dazu bundesstaatliche Genehmigungen notwendig sind.
Europarechtliche Ebene
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ABl. Nr. L 210 vom , S. 19 (nachstehend: EVTZ-VO), wurde ein neues Instrument der Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher Ebene eingeführt: der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit, der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und handlungsfähig ist. Der Rückgriff auf einen EVTZ sollte fakultativ sein.
Nach Art. 1 Abs. 1 EVTZ-VO kann ein EVTZ auf dem Gebiet der Gemeinschaft unter den Bedingungen un...