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Echtes und freies Dienstverhältnis parallel zum selben Dienstgeber
• Echtes und freies Dienstverhältnis parallel zum selben Dienstgeber (§§ 4, 539 a ASVG)
www.lvaktuell.at; News vom : .
Das Nebeneinander eines Dienstverhältnisses (Tischler) und eines freien Dienstverhältnisses (Vermittlung von Tischlerfertigungsaufträgen) ist nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist die objektive (inhaltliche und zeitliche) Trennbarkeit. Kurzböck merkt an, dass die inhaltliche Verschränkung vom VwGH nicht an den Produkten, sondern an den Kunden gemessen wurde. Bei Vermittlung von Neukunden liege keine inhaltliche Verschränkung vor.