Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH: Türkische Arbeitnehmer
• 1. Ein türkischer Arbeitnehmer kann sich im Fall des Verlustes seiner Beschäftigung vor dem nicht auf einen - allenfalls durch die Zurücklegung von in Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 umschriebenen Zeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung vor dieser Unterbrechung erworbenen - Anspruch auf Fortsetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach den - erst mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am wirksam gewordenen - Bestimmungen des Art. 6 ARB Nr. 1/80 berufen.
• 2. Unterbrechungen von Zeiträumen ordnungsgemäßer Beschäftigung vor dem führen daher dazu, dass vor der Unterbrechung gelegene Zeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung bei der Beurteilung gem. Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 nicht zu berücksichtigen sind. - (Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei vom , Nr. 1/80)
()