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ASoK 1, Jänner 2003, Seite 4

Der vorzeitige Austritt

Ein häufiger Grund für einen vorzeitigen Austritt ist die gesundheitliche Gefährdung

Dr. Hans Trattner

Ein vorzeitiger Austritt, welcher Art auch immer, erfordert einerseits wesentliche arbeitsrechtliche Voraussetzungen und bringt andererseits gewisse Folgen mit sich. Ein vorzeitiger Austritt ist eine Art, ein Dienstverhältnis aus bestimmten Gründen zu beenden. Eine solche Beendigung tritt unmittelbar sofort ein, es gibt dabei keine Kündigungsfristen. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen

gerechtfertigtem (vorzeitiger Austritt aus wichtigem Grund) und

ungerechtfertigtem Austritt.

Vorzeitiger Austritt aus wichtigem Grund

Diese wichtigen Gründe sind für Angestellte in § 26 AngG, für Arbeiter in § 82 a GewO geregelt. Für Lehrlinge sind die Gründe im Berufsausbildungsgesetz enthalten.

In allen Gesetzesquellen sind die Austrittsgründe fast gleich lautend.

Austrittsgründe gemäß § 26 AngG bzw. § 82 a GewO sind:

• Wenn der Angestellte zur Fortsetzung seiner Dienstleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann;

• wenn der Arbeitgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält, ihn bei Naturalbezügen durch Gewährung ungesunder S. 5oder unzureichender Kost oder ungesunder Wohnung benachteiligt oder andere wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt;

• wenn der Arbeitgeb...

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