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Neuregelung bei Entgeltfortzahlung: Zuschüsse für Klein- und Mittelbetriebe
• Neuregelung bei Entgeltfortzahlung: Zuschüsse für Klein- und Mittelbetriebe (§ 53 b ASVG)
ASoK 12/2002, 394 f.: Artikel von Thomas Neumann. BGBl. II Nr. 443/2002 v. .
Entgegen Medienberichten gilt der Zuschuss nicht nur für Freizeit-, sondern auch für Arbeitsunfälle. In der Verordnung wird jedoch festgelegt, dass Zuschüsse nur zur Auszahlung kommen, wenn die auf den Unfall zurückgehende Arbeitsunfähigkeit länger als drei aufeinander folgende Tage gedauert hat.
Der Arbeitgeber sollte die Arbeitnehmer und Vorgesetzten informieren, dass die Tatsache eines unfallbedingten Krankenstandes gesondert als solcher gemeldet werden sollte (Formulierungsvorschlag siehe www.lvaktuell.at: News vom ).
Ein entsprechendes Formular für die Antragstellung ist unter www.sozialversicherung.at zu finden.