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Freie Dienstnehmer - Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage, Ende der Pflichtversicherung
• Freie Dienstnehmer - Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage, Ende der Pflichtversicherung (§§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 1, 45 Abs. 3 ASVG)
HVSVT v. , Zl. FO-MVB/32-53.11/02 Ch/Mm.
Im Zuge der 60. ASVG-Novelle wurde das Ende der Pflichtversicherung bei freien Dienstnehmern neu gestaltet (taggenau statt Monatsletzter). In diesem Zusammenhang hat eine Wirtschaftstreuhandkanzlei eine Anfrage an den Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger gestellt.
Frage 1 zur Höchstbeitragsgrundlage: Ist wie bisher gemäß § 45 Abs. 3 ASVG nur die monatliche Höchstbeitragsgrundlage anzuwenden? Oder kommt für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht über einen vollen Monat dauern, die tägliche Höchstbeitragsgrundlage zur Anwendung?
Antwort Hauptverband: Wenn kein voller Monat vorliegt, werden die sv-relevanten Tage gerechnet (bei einer Beschäftigung von 17 Tagen sind das mtl. 17/30stel der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage).
Frage 2 zur Höchstbeitragsgrundlage: Wie ist folgendes Beispiel zu handhaben: Einem freien Dienstnehmer (keine Sonderzahlungen) gebührt für den Zeitraum vom 11. bis zum 30. eines Monats ein Entgelt von € 4.000. Wie hoch ist die Beitragsgrundlage - €3.815 oder €2.543,33?
Antwort Hauptverband: Es liegt eine Beschäftigung von 20...