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SV-Verzugszinsen ab 1. 1. 2003
• SV-Verzugszinsen ab (§ 59 ASVG)
ARD 5357/12/2002.
Ab : 6,97 %. Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge sind jeweils für ein Kalenderjahr auf Basis der jeweiligen von der OeNB verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich 3 Prozentpunkten zu berechnen.