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Abfertigung neu - Neuerungen im Abfertigungsrecht für unselbständig erwerbstätige Mütter und Väter
BMVG und Babypause
Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002, enthält maßgebliche Änderungen hinsichtlich des Abfertigungsrechts für unselbständig erwerbstätige Mütter und Väter im Zusammenhang mit der „Babypause". Zugleich wurden im Mutterschutzgesetz (MSchG) und im Väter-Karenzgesetz (VKG) Anpassungen an das BMVG vorgenommen. Der nachstehende Beitrag zeigt diese Neuerungen anhand einer Gegenüberstellung des bisherigen gesetzlichen Abfertigungsrechts („Abfertigung alt") mit dem BMVG („Abfertigung neu") auf.
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass das BMVG nur für Arbeitsverhältnisse gilt, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem liegt und die länger als einen Monat dauern. Auf Arbeitsverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem liegt, findet weiterhin das jeweils geltende „Alt-Abfertigungsrecht" (insbesondere das Angestelltengesetz - AngG und das Arbeiter-Abfertigungsgesetz) Anwendung, soweit nicht für diese Arbeitsverhältnisse einzelvertraglich die Geltung des BMVG an Stelle des „Alt-Abfertigungsrechts" vereinbart wird (Vereinbarung des Übertritts in das BMVG).
1. Abfertigung alt
1.1. Zeiten einer Karenz nach MSchG bzw. VKG und Abfertigung
Gemäß § 15 f Abs. 1 MSchG bzw. § 7 c VKG bleibt, soweit nicht anderes vereinbart ist, die Zeit der Karenz bei dienstzeitabhän...