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Reform des Fremdenrechts und des Ausländerbeschäftigungsrechts 2002
Ein gelungener Wurf?
Nach langer Diskussion unter dem Thema „Fremdenrechtsreform" wurden Mitte des Jahres 2002 umfangreiche Novellen zum Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75/1997 und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975 vom Parlament beschlossen (BGBl. I Nr. 126/2002). Mit ergeben sich somit für den Bereich des Fremdenrechts - die Regelung der Einreise, des Aufenthaltes und der Niederlassung von Fremden - und für die Zulassung zum Arbeitsmarkt nicht unwesentliche Änderungen. Die Novellen sind, wie es in der Natur des politischen Kompromisses liegt, nicht der große Wurf, der Fremdenrecht und Ausländerbeschäftigungsrecht harmonisiert, aber doch ein Schritt in diese Richtung.
Vorweg eine Bemerkung, warum es unter den gegebenen verfassungsrechtlichen und auch gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Prämissen wohl zu einer Annäherung an dieses Ziel, nicht aber zu einer vollen Zusammenführung dieser Materien kommen kann: Zum einen ressortiert die Vollziehung des unter bevölkerungs- und sicherheitspolitischen Aspekten stehenden Bereichs des Fremdenrechts beim Bundesminister für Inneres, der Zugang zum Arbeitsmarkt hingegen unterliegt den spezifischen Entscheidungsstrukturen des Bereichs Wirtschaft und Arbeit. So...