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Versicherungspflichtiges Hausbesorgerdienstverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft
S. 23• Versicherungspflichtiges Hausbesorgerdienstverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 4 Abs. 4 ASVG)
ARD 5356/10/2002: .
In Bezug auf eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nie von einem „privaten Bereich" die Rede sein, weshalb Dienstleistungsaufträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Durchführung ihres Geschäftszweckes von vornherein nicht dem von der Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 4 ASVG ausgenommenen „privaten Bereich" zuzurechnen sind.