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Die gewerbliche Krankenversicherung - Sie haben die Wahl
• Die gewerbliche Krankenversicherung - Sie haben die Wahl (GSVG)
SV aktuell 6/Oktober 2002, 7 f. www.avsv.at; Amtl. Verlautbarung Nr. 67 vom und Nr. 118/2002 vom .
Geldleistungsberechtigt sind jene, deren Einkünfte die Sachleistungsgrenze (Wert 2003: A 47.040,00) nicht übersteigen. Bei geringeren Einkünften, in den ersten drei Jahren und bei Mehrfachversicherung ist man sachleistungsberechtigt. In ASoK 2002, 23 und 230 wurde bereits darüber berichtet, dass es ab aber für jeden GSVG-Versicherten möglich ist, zwischen Sachleistungs-, Geldleistungs- und halber Geldleistungsberechtigung (Spitalsbehandlung in der Sonderklasse, ärztliche Hilfe auf Patientenschein) zu wählen. Die monatlichen Zusatzbeiträge dafür sind:
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- | Sachleistungsberechtigte, die die Sonderklasse beantragen | € | 59,45 |
- | Sachleistungsberechtigte, die die volle Geldleistungsberechtigung beantragen | € | 74,31 |
- | Geldleistungsberechtigte, die die halbe Geldleistungsberechtigung beantragen | € | 2,00 |
Sachleistungsberechtigte erhalten die Zusatzbeiträge auch dann nicht zurück, wenn sie bei der endgültigen Beitragsbemessung die Differenz auf die Höchstbeitragsgrundlage nachzahlen müssen.