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ASoK 1, Jänner 2003, Seite 2

Gewohnheitsrecht auf Rauchpausen?

Die vorübergehende Duldung von Rauchpausen bewirkt keinen Rechtsanspruch auf derartige Pausen

Dr. Thomas Rauch

Anlässlich einer jüngst stattgefundenen Diskussion über Rauchpausen bei einem Tiroler Unternehmen wurden in etlichen Medien Rechtsauffassungen der Arbeitnehmerseite wiedergegeben, wonach die Duldung von Rauchpausen zu einem Rechtsanspruch („wohlerworbenes Recht") auf die Gewährung von Rauchpausen führt. Im Folgenden wird die Rechtslage zu den Rauchpausen näher erörtert.

1. Regelmäßige freiwillige Leistungen

1.1 Rechtsanspruch auf wiederholt gewährte Entgelt bzw. entgeltähnliche Leistungen

Eine vom Arbeitgeber gewährte Leistung mit Entgeltcharakter verliert die Freiwilligkeit und begründet einen Rechtsanspruch, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Zahlung rechnen kann. Der Arbeitnehmer kann mit der Fortsetzung der Zuwendungen disponieren, wenn die Freiwilligkeit und jederzeitige Widerrufbarkeit der Leistungen nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich vorbehalten wird. Wenn sich der Arbeitgeber, welcher wiederkehrende freiwillige Leistungen erbringt, nicht binden will, so muss er einen entsprechenden Vorbehalt machen.

Derartige Rechtsansprüche durch vorbehaltlose Gewährung können jedoch nur dann entstehen, wenn es sich um Entgelt oder entgeltähnliche Leistungen handelt. Entgeltähnliche Leistu...

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