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ASoK 1, Jänner 2003, Seite 27

VwGH: Karenzgeld / Anspruch

1. Das österreichische Karenz(-urlaubs-)geld stellt eine Familienleistung i. S. d. VO (EWG) 1408/71 dar. Ist der Erwerb des Anspruches auf eine solche Familienleistung von der ZurücklegungS. 28 von Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten abhängig, sind nach der Anordnung des Art. 72 der VO 1408/71 in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Zeiten so zu behandeln, als handelte es sich um Zeiten, die nach den für den zuständigen Träger des Mitgliedstaates geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind.

2. Der tatsächliche Leistungsbezug nach den Rechtsvorschriften des zuletzt zuständigen Staates ist auf die österreichische Leistung anzurechnen und ein danach verbleibender Leistungsrest zu gewähren. - (Art. 72 VO [EWG] Nr. 1408/71, §§ 14, 15 AlVG i. d. F. vor der Novelle BGBl. Nr. 411/1996)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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