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VwGH: Karenzgeld / Anspruch
• 1. Das österreichische Karenz(-urlaubs-)geld stellt eine Familienleistung i. S. d. VO (EWG) 1408/71 dar. Ist der Erwerb des Anspruches auf eine solche Familienleistung von der ZurücklegungS. 28 von Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten abhängig, sind nach der Anordnung des Art. 72 der VO 1408/71 in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Zeiten so zu behandeln, als handelte es sich um Zeiten, die nach den für den zuständigen Träger des Mitgliedstaates geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind.
• 2. Der tatsächliche Leistungsbezug nach den Rechtsvorschriften des zuletzt zuständigen Staates ist auf die österreichische Leistung anzurechnen und ein danach verbleibender Leistungsrest zu gewähren. - (Art. 72 VO [EWG] Nr. 1408/71, §§ 14, 15 AlVG i. d. F. vor der Novelle BGBl. Nr. 411/1996)
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