Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
Der zehnte Geburtstag der Verwaltungsgerichte, der zum Ende des Festjahres mit der diesjährigen Ausgabe des „Holoubek/Lang-Symposions“ einmal mehr gefeiert wird, gibt Anlass, sich mit der Frage zu befassen, wie sich die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit im Lichte des Art 47 GRC darstellt. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass es ein Antrieb für die Reform des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht war, den Anforderungen der EMRK und des Unionsrechts zu genügen. Art 47 Grundrechtecharta (GRC) bildet die Schlüsselbestimmung des Primärrechts, die herangezogen wird, um die Anforderungen des Unionsrechts an den Rechtsschutz auch im öffentlichen Recht auf den Punkt zu bringen. So führen die Erläuterungen zu den Zielsetzungen der mehr als 20 Jahre dauernden intensiven Bemühungen, in Österreich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen, aus:
Waren diese anfangs hauptsächlich von föderalistischen und allgemeinen rechtsstaatlichen Motiven geleitet, sind in der Folge die Erfüllung der Anforderungen, die Art 5, Art 6 und in jüngster Zeit auch Art 13 EMRK und das Unionsrecht (vgl Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) an den Verwaltungsrechtsschutz ...