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Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
Holoubek/Lang (Hrsg)

Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5243-6

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Dokumentvorschau
Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven (1. Auflage)

1. Das ursprüngliche Anliegen: Niederschwelliger Zugang zu den Verwaltungsgerichten

Als die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vor mehr als zehn Jahren Gestalt annahm, war auch eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie formalistisch das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten auszugestalten ist. Der Gesetzgeber hatte klare Vorstellungen, dass der Zugang zu den Verwaltungsgerichten niederschwellig sein soll:

Bereits in einer Entschließung des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Verwaltungsgerichte in ihrer Kontrolle „nicht strikt auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte oder den Umfang der Anfechtung beschränkt sein“ sollten und dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren zu „keiner Verteuerung für die Bürgerinnen und Bürger“ führen und insbesondere „keine Anwaltspflicht“ vorgesehen werden solle und dass für die Erstellung von Gutachten „primär Amtssachverständige“ heranzuziehen seien.

Später wird dann in einer Feststellung des Verfassungsausschusses zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 festgehalten, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine Beschwerde gem § 9 Abs 1 VwGVG jenen des § 63 Abs 3 AVG materiell entsprechen ...

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