Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
1. Aufl. 2025
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1. Meritorik vs Reformatorik vs Kassatorik
Gerichte können als Rechtsmittelinstanz ihre Entscheidung auf unterschiedliche Weise treffen. Hierbei kann zB zwischen der Entscheidungsform unterschieden werden (in der österreichischen Finanzgerichtsbarkeit bspw Erkenntnis und Beschluss). Eine Untergliederung kann aber auch nach dem Umfang der inhaltlichen Entscheidungsbefugnis vorgenommen werden. Für letztere Unterscheidung haben sich in der Lehre die Begriffe der Meritorik, Reformatorik und Kassatorik etabliert. Bevor auf die Verankerung dieser Entscheidungsbefugnisse in der österreichischen Finanzgerichtsbarkeit näher eingegangen wird, müssen diese Begriffe einer Definition zugeführt werden. Unter „Meritorik“ wird in der Lehre die Entscheidung „in der Sache selbst“ verstanden. Eine reformatoriS. 218sche Entscheidung ist lediglich ein Unterfall der Meritorik. So liegt eine reformatorische Entscheidung dann vor, wenn das Gericht eine neue Sachentscheidung trifft, die an die Stelle des Verwaltungsaktes tritt und diesen ersetzt. Eine meritorische, aber keine reformatorische Entscheidung ist die erstmalige Entscheidung in der Sache durch ein Verwaltungsgericht (zB im Säumnisverfahren). Die „Kassa...