Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
1. Aufl. 2025
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S. 1341. Zum kontradiktorischen Charakter
Bevor der Frage nachgegangen werden kann, ob und inwieweit dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein kontradiktorischer Charakter zugeschrieben werden kann, ist - zumindest annäherungsweise - zu klären, was in diesem Beitrag unter dem Begriff „kontradiktorischer Charakter“ oder „kontradiktorisches Verfahren“ verstanden wird.
Soweit ersichtlich, wird nur im Zusammenhang mit der in § 165 StPO geregelten „Kontradiktorische[n] Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen“ vom Gesetzgeber der kontradiktorische Charakter eines bestimmten Verfahrensabschnitts angesprochen. Diese Begriffsverwendung in der Strafprozessordnung führt im Zusammenhang mit der Frage des kontradiktorischen Charakters des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allerdings nicht weiter und soll daher hier nicht zugrunde gelegt werden.
Da es sich bei dem Begriff des kontradiktorischen Verfahrens um einen rechtswissenschaftlichen und nicht um einen Rechtsbegriff (abgesehen vom erwähnten § 165 StPO) handelt, hat sich das diesem Begriff zuzuschreibende Verständnis an der Zweckmäßigkeit zu orientieren.
Bemerkenswert sind folgende Ausführungen in der älteren Literatur zum kontradiktorischen Verfahren. Fasching stellt als „Grundt...