Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
1. Aufl. 2025
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1. Einführung
1.1. Entwicklungsgeschichte des Rechtsschutzes im Bereich der Bundesabgaben
Die mit Wirksamkeit vom 1.6.1850 (auch) für das Gebiet des heutigen Österreichs eingeführten Finanz(landes)direktionen wurden nach über 150 Jahren per endgültig aufgelassen. Der Rechtsmittelbereich in Steuer-, Zoll- und Finanzstrafsachen wurde bereits knapp eineinhalb Jahre zuvor durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz dem zum neu gegründeten Unabhängigen Finanzsenat (UFS) übertragen.
Wenngleich bereits dem UFS und seinen Mitgliedern eine verfassungsrechtlich eingeräumte Unabhängigkeit zukam, so kann dennoch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform zu Recht als „größte Verfassungsreform der Zweiten Republik“ benannt werden, durch welche für den abgaben- und finanzstrafrechtlichen Rechtsschutz der damalige UFS mit Wirkung vom durch das verfassungsgesetzlich vollwertige Bundesfinanzgericht (BFG) abgelöst wurde, dem nicht nur - wie zuvor bereits dem UFS - die Prädikate eines Tribunals iSd Art 6 Abs 1 MRK iVm Art 47 GRC und eines (vorlageberechtigten) Gerichts iSd Art 267 AEUV zukommen, sondern welches seit nunmehr über einem Jahrzehnt auch zur Einleitung eines konkreten N...