Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - Stand und Entwicklungsperspektiven
1. Aufl. 2025
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Philipp Mörth
1. Was Reformation und Kassation bedeuten
Franz Kafka schreibt: „Das Urteil kommt nicht mit einemmal, das Verfahren geht allmählich ins Urteil über.“ Thema dieses Beitrags ist die Reformation und die Kassation im Verwaltungsprozess. Zum einen geht es also darum, ob der Verwaltungsprozess in ein echtes Urteil übergeht - oder ob die Entscheidung der Vorinstanz bloß aufgehoben wird. Zum anderen handelt er davon, wessen Entscheidungen es sind, die schlussendlich bestehen: nur die des Rechtsmittelgerichts? Oder doch auch jene der Vorinstanz?
Zuerst geht es aber nur um diese beiden Begriffe: Reformation und Kassation. In den Verwaltungsprozessgesetzen sucht man diese Begriffe nämlich vergeblich. Und die öffentlich-rechtliche Lehre versteht sie nicht immer einheitlich. Deshalb erkläre ich zunächst, was ich damit meine. Reformation und Kassation sind zwei Erledigungsarten. Mit ihnen beenden Gerichte den bei ihnen anhängigen Prozess.
Reformieren kommt vom lateinischen „reformare“, was mit „umgestalten“ übersetzt wird, und im allgemeinen Sprachgebrauch so viel bedeutet wie: „neu gestalten“, „verbessern“, S. 196verändern. Gerichte entscheiden also reformatorisch, wenn sie die Entscheidung...