Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
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S. 41III. Cybercrime-Delikte im StGB
Pilar Mayer-Koukol/Patricia Grandits
1. Was ist strafbar - und warum?
Der durch die Digitalisierung geschaffene Fortschritt bringt viele Vorteile, eröffnet aber naturgemäß auch Straftätern zahlreiche neue Möglichkeiten. Der digitalisierte Täter kann die neuen Technologien, die sich rasant weiterentwickeln, zu verpönten Zwecken und zum Schaden anderer nutzen. Mit der zunehmenden Bedeutung von sozialen Medien, smarter Technologien, künstlicher Intelligenz, aber auch durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende massiv gestiegene Online-Interaktion, wurde es erforderlich, nach und nach Schranken - auch im strafrechtlichen Bereich - zu setzen. Schon aufgrund des Analogieverbots in § 1 StGB, das die Anwendung „herkömmlicher“ Tatbestände auf neue Entwicklungen und Phänomene nur innerhalb der Wortlautschranke erlaubt, war Handlungsbedarf gegeben. Bereits seit dem StRÄG 2002, mit welchem infolge der Cyber-Crime-Konvention erstmals Handlungen, die schon damals als „Hacking“ bezeichnet wurden, unter Strafe gestellt wurden (§ 118a StGB), kommt es fortlaufend zu Novellierungen im österreichischen Cybercrime-Recht.
Zuletzt sah das Regierungsprogramm 2020-2024 ua die „Erarbeitung ...