Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
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S. 167VIII. Hass im Netz
Georg Royer
1. Einleitung
Ein immer größer werdendes Phänomen in Zusammenhang mit Cybercrime ist Hass im Netz. Pierer definiert „Hass im Netz“ als unsubstantiierte Äußerungen, deren primäres Ziel es ist, Hass zu schüren oder die betroffene Person zu erniedrigen, ohne an einer inhaltlichen Debatte interessiert zu sein. Diese Definition ist jedoch mE zu kurz gegriffen. Hass im Netz hat sehr unterschiedliche Erscheinungsformen. Es handelt sich dabei um Beleidigungen, gezielte Bloßstellungen (insbesondere auch unter Verwendung von Bildern und Fotos), Falschinformationen zum Schaden einer oder mehrerer Personen bis hin zu gefährlichen Drohungen - dies immer unter Verwendung bzw mit Unterstützung des Internets.
Hass und Hetze in sozialen Medien und im Internet allgemein haben aufgrund des technologischen Wandels der Kommunikationsformen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Hass im Netz hat aber nicht nur auf den einzelnen Betroffenen negative Auswirkungen, sondern kann auch die gesamte Gesellschaft negativ beeinflussen. Dies insbesondere durch den sogenannten „Chilling“-Effekt, da die Angst vor möglichen Angriffen ganze Teile der Bevölkerung von einer (wenn auch nur te...