Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 311XIV. NIS-2-Richtlinie - Neue Anforderungen an die Cybersicherheit
Beatrice Blümel
1. Einleitung
Am trat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union (NIS-2-Richtlinie) in Kraft, mit der die Mitgliedstaaten gegen aktuelle und neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit gestärkt und der störungsfreie Betrieb von Netz- und Informationssystemen geschützt werden soll. Die Regelungen betreffen zusammengefasst die Pflichten der Mitgliedstaaten (i) nationale Cybersicherheitsstrategien zu erlassen, (ii) zuständige nationale Behörden für Cybersicherheit, zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheit, Behörden für das Cyberkrisenmanagement und Computer-Notfallteams zu benennen oder einzurichten, (iii) Cybersicherheitsrisikomanagement und Berichtspflichten für betroffene Einrichtungen vorzugeben, (iv) den Austausch von Cybersicherheitsinformationen sicherzustellen und (v) Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf betroffene Einrichtungen zu regeln. Anstoß dieser Reform der europäischen Cybersicherheitsgesetzgebung war eine Überprüfung der zuvor im Jahr 2016 in Kraft getretenen NIS-1-Richtlinie durch die Europäis...