Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 293XIII. Der Schutz vor Cybercrime als Staatsaufgabe
Célia Royer/Georg Royer
1. (Cyber-)Sicherheit als Staatsaufgabe
Der Staat beansprucht - berechtigterweise - das Gewaltmonopol, damit er seine Bürger voreinander und vor äußeren Feinden schützen kann. Er hat als verfasste Friedens- und Ordnungsmacht die Pflicht, für Sicherheit für jedermann zu sorgen. Rechtsphilosophisch betrachtet ist die Sicherheit der Bevölkerung eine unverzichtbare Aufgabe des Staates, zumal sich die Institution Staat von diesem „Verfassungswert“ seine eigentliche Rechtfertigung herleitet.
Die Virginia Bill of Rights von 1776 hielt bereits fest, dass von verschiedenen Arten und Formen der Regierung diejenige die beste sei, die im Stande sei, den höchsten Grad von Glück und Sicherheit hervorzubringen.
Manchen Verfassungen der Welt liegen (auch) im Bereich der Sicherheit Vorstellungen basierend auf der sog Assekuranz-Theorie zu Grunde. Nach dieser besteht zwischen dem Staat und dem Bürger versicherungsähnlich ein Gegenseitigkeitsverhältnis. Wenn der Staat Sicherheit leisten soll, muss auch der Bürger etwas leisten. Paradefall dieser Theorie ist die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern. Doch Steuern sind nicht das Einzi...