Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
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S. 191IX. Identitätsdiebstahl
Angelika Lange
1. Definition und Bedeutung von Identitätsdiebstahl
„Zu Beginn der meisten Cybercrime Straftaten steht der Diebstahl einer digitalen Identität.“ Dies hielt das deutsche Bundeskriminalamt bereits in seinem Cybercrime-Bericht für das Jahr 2019 fest und verdeutlicht dadurch das ungeheure Ausmaß von Identitätsdiebstahl sowie die Gefahr, die von diesem Phänomen ausgeht.
Doch was genau ist unter Identitätsdiebstahl zu verstehen? Identität bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ua völlige Übereinstimmung in Bezug auf eine Person oder Sache. In rechtlicher Hinsicht geht es um die Übereinstimmung personenbezogener Daten mit einer Person. In diesem Sinne wird auch die Maßnahme der „Identitätsfeststellung“ (§ 117 Z 1 StPO) als die Ermittlung und Feststellung von personenbezogenen Daten definiert, die eine bestimmte Person unverwechselbar kennzeichnen. Identität im (straf-)rechtlichen Sinne ist folglich ein Datensatz, der einer realen Person zugeordnet ist.
Im Zusammenhang mit Cybercrime ist die digitale Identität einer Person relevant. Das deutsche Bundeskriminalamt definiert diesen Begriff sehr weit und versteht darunter die Summe der personenbezogenen Daten, Aktivi...