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OGH: Entlassung
• Aus dem Angebot des Dienstgebers, die Entlassung zurückzunehmen, wenn der Entlassene umgehend selbst kündige, kann nicht geschlossen werden, daß dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar gewesen sei. - (§ 82 GewO)
( 8 Ob A 2238/96t)