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ASoK 4, April 1997, Seite 107

Kündigungen erst nach endgültigem Stillegungsbeschluß

(AFP) - Die geplante Stillegung eines Betriebes rechtfertigt erst dann die Entlassung der Arbeitnehmer, wenn sie endgültig beschlossen ist. Die Entlassungen sind besonders dann unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch mit anderen Unternehmen über eine mögliche Übernahme verhandelt wird, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (2 AZR 477/95).

Im vorliegenden Fall überlegte ein Hauptgesellschafter, wegen hoher und dauerhafter Verluste eine Maschinenfabrik in Baden-Württemberg zu schließen. Kurz darauf ergaben sich aber unerwartet Übernahmeverhandlungen mit einem englischen Unternehmen. Trotz erfolgversprechender Gespräche schickte das Unternehmen schon einen Tag danach Kündigungen an alle 60 Mitarbeiter. Die Maschinenfabrik wurde schließlich für eine symbolische Mark verkauft. Der neue Inhaber stellte aber nur einen Teil der ehemaligen Belegschaft wieder ein.

Mit Erfolg wandte sich der ehemalige Vertriebsleiter der Fabrik gegen seine Entlassung. Die Kündigung war „nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und daher sozial ungerechtfertigt", urteilte nun das BAG. Zwar reiche schon der Plan für eine Betriebsstillegu...

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