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ASoK 4, April 1997, Seite 115

Änderung der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Erleichterung für Kleinbetriebe

Hans Trattner

(H. T.) Mit der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes Ende des Jahres 1996 wurde auch bezweckt, für Kleinbetriebe, das sind Betriebe bis zu 10 Arbeitnehmern, die Dokumentationspflicht zu vereinfachen.

Durch eine Änderung der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dieses vereinfachte Verfahren festgelegt.

Inhaber von Arbeitsstätten, in denen nicht mehr als 10 ArbeitnehmerInnen regelmäßig beschäftigt werden und in denen keine Gefahren bestehen, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind, können für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ein vereinfachtes Formblatt verwenden, welches in der Anlage zu obgenannter Verordnung verlautbart wurde. Die Änderung der Verordnung betreffend die Einführung dieses vereinfachten Verfahrens trat mit in Kraft.

Es ist zusammenfassend zu beachten, daß sich der Betriebsinhaber dieses vereinfachten Verfahrens nur bei Vorliegen zweier Voraussetzungen bedienen kann. Erstens muß es sich um Arbeitsstätten mit bis zu 10 Arbeitnehmern handeln, und weiters dürfen bei der Gefahrenermittlung und Beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt werden, für die Schut...

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