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ASoK 4, April 1997, Seite 128

Die rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Die rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Die Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten, die ohne das Erfordernis der Zustimmung durch den Behindertenausschuß Rechtsverbindlichkeit erlangen, sowie Schlußfolgerungen zur Anpassung des besonderen Bestandschutzes an die geänderten Verhältnisse des Arbeitsmarktes bilden den Gegenstand einer Abhandlung von Ernst (DRdA 1997, 1). Im einzelnen werden die Lösung von Probearbeitsverhältnissen, Arbeitsverhältnissen zur Probe, Arbeitsverträgen zum vorübergehenden Bedarf, befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst sowie die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund, die einvernehmliche Auflösung und der Kündigungsschutz für Betriebsräte, Personalvertreter und Behindertenvertrauenspersonen behandelt.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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