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OGH: Insolvenz-Ausfallgeld
• 1. Die zur Frage der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen entwickelten Grundsätze werden auch auf den atypischen stillen Gesellschafter angewandt. Es trifft ihn nämlich die durch das Unternehmerrisiko vermittelte Stellung als Mitunternehmer.
• 2. Eine Vereinbarung, wonach ein Gesellschafter den Dienstnehmern einen nach Befriedigung ihrer Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld zurückzuzahlenden Kredit gewährt oder das Entgelt gegen Zession der Ansprüche gegen den Fonds zahlt, ist nichtig, soweit Dienstnehmer daraus Ansprüche gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ableiten. - (§ 879 Abs. 1 ABGB)
„Zutreffend geht das Berufungsgericht dabei davon aus, daß nicht jede Kreditgewährung durch einen Gesellschafter als eigenkapitalersetzendes Darlehen zu werten ist, sondern nur eine solche, die unter einer Finanzsituation erfolgt, bei der ein Gesellschafter, der dem Unternehmen neues Kapital zuführen will, bei Anlegung des Maßstabes ordnungsgemäßer Unternehmensfinanzierung hiefür Eigenkapital bzw. eigenkapitalersetzendes Risikokapital einzusetzen gehabt hätte. Als maßgebliches Kriterium wird hiefür die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft im Zeitpunkt der Kreditgewährung angesehen. Kreditunwürdig ist die...