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ASoK 4, April 1997, Seite 110

Reform des Arbeitszeitrechts

Christoph Klein

Nach jahrelangen Verhandlungen, die 1994 zu dem oft als „kleine Arbeitszeitgesetz-Novelle" bezeichneten Zwischenergebnis führten, haben sich die Sozialpartner nun auf eine weiterreichende Reform des Arbeitszeitrechts geeinigt, die in Form eines von SPÖ und ÖVP eingebrachten Initiativantrages am 19. März vom Nationalrat beschlossen wurde. Kernthema der Verhandlungen war stets eine Erweiterung der Möglichkeiten flexibler Normalarbeitszeit, bei der also Mehrarbeit zu gewissen Zeiten nicht als Überstundenarbeit finanziell oder durch vereinbarten Zeitausgleich im Verhältnis 1 : 1,5 abgegolten wird, sondern innerhalb eines bestimmten Durchrechnungszeitraumes in Form von Zeitausgleich im Verhältnis 1 : 1 wettgemacht werden kann.

Die Arbeitgeberseite drängte auf verstärkten Zugang zu solchermaßen flexibilisierter Normalarbeitszeit vor allem deswegen, um damit schwankenden Arbeitsanfall kostengünstiger - nämlich unter Entfall des Überstundenzuschlages - im Rahmen der Normalarbeitszeit bewältigen zu können. Die Arbeitnehmerseite hingegen befürchtete neben dem Verlust des Überstundenzuschlages für die in Normalarbeitszeit umgewandelten Arbeitsspitzen auch den Einsatz flexibler Normalarbeitszeit vor allem in so...

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